Schutz­rechtser­zeu­gung

Für Produkte und Dienstleistungen stellt die Rechtsordnung eine Vielzahl von Möglichkeiten des Schutzes zur Verfügung. Neben der Anwendung des Wettbewerbsrechts existieren Immaterilgüterrechte, die entweder durch eine Handlung unmittelbar entstehen, wie bspw. im Urheberrecht, oder aber im Rahmen eines Registrierungsvorgangs erst angemeldet und erteilt werden müssen, was bspw. für Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken typisch ist. Unsere Kanzlei betreut hierbei alle Vorgänge, die erforderlich sind, um Schutzrechte zu erzeugen und aufrecht zu erhalten. Hierbei schützen Patente und Gebrauchsmuster als technische Schutzrechte Lösungen für technische Aufgabenstellungen, wohingegen Designs durch Schutz der Erscheinungsform eines Erzeugnisses der ästhetischen Seite Rechnung tragen. Marken erlauben es, die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu schützen.

Patente und Designs

Am Anfang der Erzeugung von Patent- bzw. Gebrauchsmuster- und Designrechten steht die Identifikation einer Erfindung oder einer Erscheinungsform eines Produktes, welche die Kriterien für Schutzfähigkeit erfüllt. Diese bestehen unter anderem in der Neuheit sowie einer erfinderischen Tätigkeit bei Patenten und Gebrauchsmustern oder Eigenart bei Designs. Wir begleiten den Prozess der Identifizierung solcher Aspekte, deren Weiterentwicklung sowie die Erstellung der für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen und deren Einreichung bei einem der zuständigen Ämter. Hierzu führen wir bei Bedarf auch vorab Recherchen durch. Nach erfolgter Anmeldung führen wir in Zusammenarbeit mit unserem internationalen Netzwerk die Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren in einer Vielzahl von Ländern.

Marken

Bei Marken besteht weder ein Erfordernis der Neuheit, noch ein der erfinderischen Tätigkeit oder Eigenart vergleichbares Kriterium. Vielmehr besteht eine Herausforderung darin, ein Kennzeichen zu wählen, dass weder in Konflikt mit anderen bestehenden Marken, Geschäftsbezeichnungen oder Namen geraten kann, noch unter einen der absoluten gesetzlichen Ausschlussgründe fällt, wie dies bspw. bei einem rein beschreibenden oder freihaltungsbedürftigen Begriff der Fall sein kann. Dementsprechend beraten wir Unternehmen aller Grössenordnungen bereits bei der Wahl eines Kennzeichens in Hinblick auf die spätere Eintragbarkeit sowie der Entwicklung einer Marketingstrategie. Selbstverständlich führen wir auch die erforderlichen Schritte der nationalen oder internationalen Anmeldeverfahren durch und koordinieren die weltweiten Eintragungsverfahren.

Urheberrecht, insbesondere Schutz von Software und Datenbanken

Nicht nur für freischaffende Schöpfer und Unternehmen in der Kunst-, Musik- oder Filmbranche stellen sich Fragen des Urheberrechts. Auch für in der technischen Forschung und Entwicklung tätige Unternehmen können sich etwa bei der Erstellung von Software über deren technischen Anteil hinaus, auch urheberrechtliche Fragestellungen ergeben. Grundsätzliche Herausforderungen stellen hierbei die Dokumentation der Codes als Nachweis der Entstehung des jeweiligen Urheberrechtes sowie die Vermeidung einer Verletzung von fremden Urheberrechten dar, wie sie beispielsweise durch Verwendung fremder Codesegmente entstehen kann.

Eine besondere Rolle spielt aber auch der sogenannte Datenbankschutz. Die Herstellung einer Datenbank durch Beschaffung, Überprüfung und Darstellung von Daten stellt häufig einen erheblichen Aufwand dar, welcher einen besonderen Schutz geniessen kann. Ebenso kann sich aus einer besonders kreativen Leistung bei der systematischen und methodischen Anordnung einer Sammlung von Daten ein Schutz ergeben. Das Urheberrecht kann hier Schutz gegen Nachahmung und elektronisches Auslesen gewähren, wobei es Ausnahmen zu beachten gibt.

Wir leisten ebenso regelmässig Beratung zu Fragen der Erstellung von Marketingkonzepten, Designs, Schrifttypen und Vorlagen für Wortbildmarken.